Das kann ich machen, wenn ich die Linie eigenwirtschaftlich betreibe und nicht in einem Verkehrsverbund integriert bin, aber die RBA hat einen Vertrag mit der INVG die Leistungen durchzuführen und begeht Vertragsbruch, wenn sie die Fahrten vorzeitig abbricht.
Diese Unterscheidung würde ich unabhängig von der INVG-Zugehörigkeit treffen. Auch ein Unternehmer, der eine Gemeinde anfährt, die nicht zum Verbund gehört oder die sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbedienung beschränkt, bekommt Geld für seine Leistungen, ob nun von der Gemeinde, dem Landratsamt oder vom Bezirk Oberbayern. Das Privileg der zahlenden INVG-Gemeinden liegt bei niedrigeren Fahrpreisen und den Vorzügen eines Verkehrsverbundes (z B Umsteigen mit einer Karte). Das Recht, dass vergütete Fahrten vom Unternehmer verpflichtend auszuführen sind, gilt für alle gleichermaßen. Einzige Ausnahme ist in unserer Region vielleicht die Linie X80, die Jägle aus freien Stücken kreiert hat.
Ansonsten gilt: Ich will jetz hier kein Unternehmen in die Pfanne hauen, aber es ist nicht nur die RBA, die Fahrten nicht zu Ende führt oder Haltestellen auslässt. Das gibts bei anderen auch, auch innerhalb des INVG-Gebietes...