[RBA] Fahrgastinformation

  • Das kann ich machen, wenn ich die Linie eigenwirtschaftlich betreibe und nicht in einem Verkehrsverbund integriert bin, aber die RBA hat einen Vertrag mit der INVG die Leistungen durchzuführen und begeht Vertragsbruch, wenn sie die Fahrten vorzeitig abbricht.


    Diese Unterscheidung würde ich unabhängig von der INVG-Zugehörigkeit treffen. Auch ein Unternehmer, der eine Gemeinde anfährt, die nicht zum Verbund gehört oder die sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbedienung beschränkt, bekommt Geld für seine Leistungen, ob nun von der Gemeinde, dem Landratsamt oder vom Bezirk Oberbayern. Das Privileg der zahlenden INVG-Gemeinden liegt bei niedrigeren Fahrpreisen und den Vorzügen eines Verkehrsverbundes (z B Umsteigen mit einer Karte). Das Recht, dass vergütete Fahrten vom Unternehmer verpflichtend auszuführen sind, gilt für alle gleichermaßen. Einzige Ausnahme ist in unserer Region vielleicht die Linie X80, die Jägle aus freien Stücken kreiert hat.


    Ansonsten gilt: Ich will jetz hier kein Unternehmen in die Pfanne hauen, aber es ist nicht nur die RBA, die Fahrten nicht zu Ende führt oder Haltestellen auslässt. Das gibts bei anderen auch, auch innerhalb des INVG-Gebietes...

  • Zitat

    Ansonsten gilt: Ich will jetz hier kein Unternehmen in die Pfanne hauen, aber es ist nicht nur die RBA, die Fahrten nicht zu Ende führt oder Haltestellen auslässt. Das gibts bei anderen auch, auch innerhalb des INVG-Gebietes...


    Aber wohl kaum in dem Umfang, wie es die RBA macht! Die Anweisung Fahrten abzubrechen scheint in der Unternehmensphilosphie zu liegen, da neue wie alte Fahrer das machen!


    Gestern wieder mal ein Glanzstücken in Sachen Fahrgastinformation:
    Der Kurs um 20:30 Uhr Richtung Stammham war als "30 Oberhaunstadt" auf ganzer Länge des Linienweges geführt. Ich möchte nicht wissen, was da für Unsicherheiten und Unklarheiten gab. Mehr Falschinformationen kann man gar nicht bringen, weil man sich eher auf die Anzeigen, als auf den Fahrplan verlässt. Das war übrigens jetzt schon mindestens das zweite Mal seit dem Fahrplanwechsel, seit die RBA die Fahrt übernommen hat. Letztes Jahr war das auch bei der ersten Fahrt der N5 um 23:00 Uhr, die damals bis Stammham verlängert wurde, der Fall. Da wurde auch "N5 Hepberg" angezeigt. Kurz nach dem Fahrplanwechsel kann man darüber hinwegsehen, nach so langer Dauer aber nicht mehr!


    Wo ich mich als Fahrgast auch total ungeliebt fühle ist, dass in letzter Zeit die Fahrten auf einigen Kursen ohne Heizung erbracht werden. Bei den derzeitigen Temperaturen nicht gerade angenehm. Ich weiß auch, dass der Kurs in der früh aus dem Betriebshof in Gaimersheim kommt, aber auch nach der Leerfahrt und während der Linienfahrt kann man erwarten, dass es im Bus wärmer ist, als draußen bei um die 0°C!

  • Jetzt muss ich doch grade mal nachhaken. Die INVG ist - wenn ich das bisher richtig entnommen habe - der Auftraggeber als Verkehrsunternehmen und nicht als Verbund, richtig?


    Demnach müsste die INVG dafür Sorge tragen, dass alle (Sub-)Unternehmer, die auf INVG-Linien Leistungen erbringen einheitlich ausgestattet sind, also mit kompatiblen Drucker und Funk etc. Macht man das nicht, sondern lässt jedes Unternehmen sein eigenes Süppchen kochen, dann ist das mit fehlenden Daten auf dem DFI oder einheitlicher Beschilderung nicht das Problem der Subs. Auf die DFI würde ich mich eh nicht verlassen. Dafür gibt es auch Aushangfahrpläne.
    Hier bei uns im Ruhrgebiet gibt es auch Stellen, wo DFIs auf nichtkompatible RBL prallen. Dort wird dann die Linie des anderen Unternehmens entweder mit Sollzeit angezeigt oder gar nicht. z.B. in Witten, wo es neben Linien der BoGeStra auch noch zwei Linien des Busverkehr Rheinland und eine Linie der VER gibt. Dort tauchen nur die BoGeStra-Fahrten auf er Anzeigetafel auf. Die anderen drei Linien muss man dann eben den Aushangfahrplänen entnehmen. Genauso ist es auch in manchen Städten mit dem Überlandverkehr. Und wohl scheinbar auch bei euch.


    Was allerdings sehr wohl das Problem des Unternehmens - in dem Fall der RBA - ist, ist die Programmierung und Instandhaltung der Anzeigen. Es kann zwar immer mal passieren, dass Anzeigen ausfallen, aber dann sollte man diese auch wieder funktionstüchtig machen.


    Was die abgebrochenen Fahrten angeht, so müssten diese bis zum Ende gefahren werden, sofern - auch das gibt es hier bei uns teilweise - im Fahrplan nicht vermerkt ist, dass bei bestimmten (teilweise auch allen) Fahrten an bestimmten Haltestellen nur zum Ausstieg gehalten wird. Das mit dem Fahrtabbruch wird ja dann wohl für Fahrten gelten, zu denen es keine Rückfahrt mehr gibt oder dessen Rückfahrten andere Unternehmen/Kurse fahren. Also wäre es - durch Fahrgastzählung o. ä. - einfach diese Fahrten entsprechend zu kennzeichnen, sofern die INVG dies möchte. Ansonsten muss wie gesagt bis zum bitteren Ende gefahren werden.

  • Jetzt muss ich doch grade mal nachhaken. Die INVG ist - wenn ich das bisher richtig entnommen habe - der Auftraggeber als Verkehrsunternehmen und nicht als Verbund, richtig?


    Demnach müsste die INVG dafür Sorge tragen, dass alle (Sub-)Unternehmer, die auf INVG-Linien Leistungen erbringen einheitlich ausgestattet sind, also mit kompatiblen Drucker und Funk etc. Macht man das nicht, sondern lässt jedes Unternehmen sein eigenes Süppchen kochen, dann ist das mit fehlenden Daten auf dem DFI oder einheitlicher Beschilderung nicht das Problem der Subs.


    Ganz so einfach ist das leider nicht. Man korrigiere mich gerne wenn sich jemand besser auskennt, aber meines Erachtens ist die INVG nicht wirklich ein Verkehrsunternehmen, sondern lediglich Auftraggeber für die Verbundunternehmen. Das hat allerdings nicht zwingend etwas mit den Konzessionen zu tun, die sind - zumindest was den außerstädtischen Bereich betrifft - unberührt. Die hier kritisch beäugten Linien 30/9226 und 15/9223 sind Linien die deutlich über das INVG-Tarifgebiet hinausführen und Konzessionsinhaber ist, wie auf allen ehemaligen Post- und Bahnbuslinien, die RBA. Heißt, das sind Linien die unter INVG-Nummerierung und INVG-Tarif in den Verbund INVG-Verbund integriert wurden, weil einige der bedienten Gemeinden das so wollen und bezahlen, aber letztlich sind es RBA-Linien, und die Situation ist eher so, dass die RBA so gnädig ist (gegen Entgelt), die INVG auf "ihrem" Gebiet Verbundverkehr betreiben zu lassen, und nicht andersrum, dass die RBA Subunternehmer der INVG wäre, der sich gefälligst an alle Standards der INVG zu halten hätte.

  • Ganz richtig Christoph.
    Die Überlandlinien sind ja nicht so direkt das Problem, darüber kann man glaube ich hinwegsehen das 9221, 9223 und 9226 nicht auf den DFI's angezeigt werden. Das stärkere Problem ist ja eher das mit den Stadtlinien, deren Konzession klar bei der INVG liegt. Bei der Linie 15 ist es ja ab Wettstetten INVG-Verbund, zu gewissen Zeiten verkehrt diese Linie immerhin im 15-Minuten Takt. Da sollte eine Fahrgastinformtion schon gegeben sein. Bei der Linie 30 ja sowieso - da hat die RBA nur Auftragsfahrten da die Hauptlast bei Stadtbus IN liegt. Andere Unternehmen im Verbund fahren schließlich auch schon Jahrelang erfolgreich mit INVG-Hand, siehe Spangler und Buchberger. Da klappt auch alles, da keiner auf seinem eigenen System beharrt (das hätte Spangler bei seiner größe mit sicherheit einführen können).

    • Offizieller Beitrag

    Laut meinem Infos (von der Geschäftsführung) hat die INVG keine Konzessionen sondern, die Verkehrsunternehmen wie SBI, Stempfl, Buchberger etc... INVG ist lediglich der Verkehrsverbund. Diese machen die Fahrpreise.
    Ich kann von mir in der Arbeit bei der RBO Sprechen das in Regensburg die RVV keine Linie gehört. Sondern größtenteils den größeren Unternehmen wie RBO (Fast alle Überlandlinien) RVB (Stadtlinien) und Watzinger (Linie 13) Klar gibt es auch Gemeinschaftslinien wie z.B. die Linie 5 die gehört der RVB und RBO ...


    Ich denke das ist so in Ingolstadt auch...