FAQ - Fragen und Antworten zum VGI-Flexi

Wie funktioniert das VGI-Flexi?

Die Buchung einer individuellen Fahrt ist bis spätestens 60 Minuten vor der gewünschten Abfahrtszeit einfach und unkompliziert über die App (VGI-Flexi), online (flexi.vgi.de) oder per Telefon (0800-8442844) möglich. Das VGI-Flexi holt Sie zur Wunschzeit am ausgewählten Starthaltepunkt ab und bringt Sie zuverlässig zum vorher festgelegten Zielpunkt.


Wo holt mich das VGI-Flexi ab?

Der Start der Fahrt erfolgt immer am festen Haltepunkt gemäß dem Flexi-Haltestellennetz. Dieses ist sehr engmaschig über das gesamte Bedienungsgebiet verteilt und mit Flexi-Haltestellenschildern markiert. Innerhalb des Zielorts ist der Ausstieg auch an einer gewünschten Zieladresse möglich.


Wer kann das VGI-Flexi nutzen?

Jung oder alt, allein oder in der Gruppe, einheimisch oder touristisch unterwegs: Jeder kann mit dem VGI-Flexi mitfahren. Kinder unter sechs Jahren allerdings nur in Begleitung eines Erwachsenen.


Dürfen Schüler das VGI-Flexi zum Schulbesuch nutzen?

Alle Schüler sind angehalten, die für sie vorgesehenen öffentlichen Linienbusse zu nutzen.


Wie wurde der Fahrplan an die Deutsche Bahn angepasst?

Bei der Steuerung der An- Abfahrtszeiten der Busse am Bahnhof Kinding und deren Anpassung an die Fahrzeiten der DB sind alle Pendlerströme bestmöglich berücksichtigt. Insofern sind auch alle ankommenden/abfahrenden Züge am Bahnhof Kinding innerhalb der Verkehrszeiten angebunden.


Wie sind die Verkehrszeiten?

Montag - Freitag: 05.15 Uhr – 22:30 Uhr

Samstag: 08.00 Uhr – 22:30 Uhr

Sonn- und Feiertage: 08.00 Uhr – 20.30 Uhr


Wie viele Sitzplätze hat das VGI-Flexi?

Die Fahrzeuge verfügen über mindestens 7 bis maximal 8 Fahrgastsitzplätzen.


Ist eine Beförderung im Rollstuhl/Elektro-Rollstuhl und Rollator oder Kinderwagen möglich?

Ein Teil der VGI-Flexi-Flotte verfügt über eine Rollstuhlrampe bzw. ist für die Beförderung von E-Rollstühlen geeignet und kann im Rollstuhl sitzende Fahrgäste mitnehmen. Ebenso können hier Fahrgäste mit einem Rollator oder Kinderwagen bequem befördert werden. Bitte geben Sie das im Bedarfsfall bei der Buchung an, damit ein barrierefreies Fahrzeug geschickt werden kann.


Kann ich einen zusammenklappbaren Rollstuhl, Kinderwagen oder Ähnliches mitnehmen?

Bei allen Fahrzeugen ist die Mitnahme zusammenklappbarer Rollstühle, Kinderwagen oder Ähnlichem möglich.


Kann ich auch größere Gepäckstücke mitnehmen?

Das VGI-Flexi bietet Platz für Handgepäckstücke. Die Mitnahme von Kinderwägen, Buggys oder Koffern ist ebenso möglich. Fahrräder oder elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge (sog. E-Scooter) können aus Kapazitätsgründen leider nicht befördert werden.


Dürfen Tiere beim VGI-Flexi mitfahren?

Hunde und sonstige Kleintiere, diese nur in geeigneten Behältern, dürfen Sie grundsätzlich bei Ihrer Fahrt mit VGI-Flexi begleiten. Voraussetzung ist, dass der sichere und geordnete Betriebsablauf stets gewährleistet und eine Belästigung bzw. Gefährdung anderer Fahrgäste ausgeschlossen ist. Hunde werden daher nur angeleint und unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Für Hunde ab einer Schulterhöhe von 30 cm gilt Maulkorbpflicht. Von der Beförderung ausgeschlossen sind sog. Kampfhunde gemäß der jeweiligen Landeshundeverordnung. Eine Unterbringung von Tieren auf Sitzplätzen ist untersagt. Die Beförderung erfolgt unentgeltlich.


Wie kann ich bezahlen?

Sofern Sie noch kein gültiges Ticket (VGI-Ticket oder Bayern-Ticket) für Ihren Fahrtwunsch besitzen, können Sie den Fahrpreis für das VGI-Flexi auch bar im Bus entrichten.


Wie sieht es mit der Elektrifizierung des VGI-Flexi aus?

Wegen den topografischen Gegebenheiten und den problematischen Lieferzeiten konnten beim VGI-Flexi noch keine Elektrofahrzeuge zum Einsatz kommen. Wir werden aber weiterhin an dem Thema dranbleiben und nach den ersten Erfahrungen sukzessive die Flotte um Elektrofahrzeuge erweitern.


Wo erfahre ich mehr über das VGI-Flexi?

Alle wichtigen Infos und weitere Details zum VGI-Flexi finden Sie in unserem Flyer