Busse fahren zu viele Leerkilometer

  • Hallo,
    Ich bin mal mit dem 61er gefahren, bei der Hinfahrt war der Bus voll aber zurück war er leer. Und das war öfter so 3-5 mal. Wie viele Leerkilometer gefahren werden weiß ich nicht. Ich weiß nur das die Steuerzahler das finanzieren, auch wenn neue Busse gekauft werden.

    Der Steuerzahler zahlt keine neuen Busse! Die einzigen Unternehmen, die in IN "bezuschusst" werden sind bekanntlich KVB und IN-bus, obwohl diese auch einen Großteil aus eigener Tasche zahlen müssen!

  • Auf dem 21er und 70er fahren sehr viele Busse ins "Hinterland" um dort Pipi zu machen oder ungestört essen oder Zeitung lesen können.
    Das sind dann pro Umlauf ca. 4 Leerkilometer. Das könnte durch Ausharren an der Bushaltestelle vermieden werden. Außerdem gibt es für Busfahrer eine Extra-Toilette im Friedhof.

  • Das geht aber aus der Threadüberschrift nicht heraus!


    In der Frühe sind auf etlichen Stadtauswärtsfahrten höchstens 1 oder 2 Fahrgäste an Bord. Das ist auch nicht selten eine Leerfahrt. An Sonntage herrscht häufig auf nachfrageärmeren Linien ein wahre Flaute! d.h. es sind weder bei stadtauswärtigen als auch bei stadteinwärtigen Linien keine Fahrgäste im Schiff.

  • so, damit ich auch mal wieder was geschrieben hab: nein, isses nich weil für die leerkm keiner zahlt.
    Wenn ein bus auf linie unterwegs ist, zahlt des die INVG, die das geld wiederum aus zuschüssen und den einnahmen von den fahrkarten bekommt. Bei den leerkm fährt aber keiner mit, folglich kann auch keiner fahrkarten kaufen. die privatunternehmen müssen also ihre leerfaherten großteils selber zahlen, bei den städtischen Unternehmen übernimmts die Stadt. Deswegen schaut auch jedes Unternehmen dass leeeffahrten eingespart werden aber immer geht des halt net

    "Ich glaube, du glaubst nur, du glaubst es nicht. Aber wir beide wissen, dass du's weißt!"Zaphod Beeblebrox

  • Naja aber die Frage ist ob man einen Gelenkbus den ganzen Tag fahren lassen soll oder Solos den Ganzen Tag wodurch der aber zu voll kommen kann oder bedarfsorientierent.Wenn dies der Fall ist gibt es auch logischerweiße Leerfahrten ist aber auch Gesetzlich notwendig Weil wenn zuviele Fahrgäste als Zugelassen sich im Bus Befinden gibt es eine hohe Strafe.Das zahlen doch außerdem die Betriebe und nicht die INVG ;) Die INVG Gibt nur die FahrtNr. duch an den Betrieb der darauf fahren soll die Dienste schreiben die Unternehmen die bekommen allerdings auch von der INVG die Länge des Busses vorgeschrieben ;)

  • kann sein dass ich dich jetz falsch verstanden hab, aber eine strafe weil mehr Fhargäste da sind als in den Bus passen, gibts nich. Genausowenig schreibt die INVG vor welche Busgröße eingesetzt wird, des macht der Betrieb selber.


    Und genau des sag ich ja: man kann Leerfahrten nich vermeiden auch weil eben manchmal die Busse auf der Linie getauscht werden müssen

    "Ich glaube, du glaubst nur, du glaubst es nicht. Aber wir beide wissen, dass du's weißt!"Zaphod Beeblebrox

  • Um Unklarheiten hier mal auszuräumen:


    1. Zulässige Zahl an Passagieren
    Die zulässige Gesamtzahl der Passagiere hängt mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges zusammen. Sollte der Bus dann zu schwer sein, so kann das bei einer Gewichtskontrolle mit Bußgeld bestraft werden. Da das aber so gut wie nie eintrifft, gibt es keinen Präzedenzfall, den ich hier beispielhaft anführen könnte.
    Außerdem ist die Gesamtzahl an möglichen Passagieren in einem Linienbus meist so hoch angelegt, dass man diese nur dann erreichen könnte, wenn man sich - im wahrsten Sinne des Wortes - bis auf den allerletzten Drücker reinquetschen würde, so dass man eigentlich nicht mehr menschenwürdig mitfahren kann. Da das in deutschen Städten beizeiten eher selten vorkommt, sehe ich auch darin kein Problem.


    2. Vorgaben des Auftraggebers an das ausführende Unternehmen
    Im Regelfall gibt der Auftraggeber - in unserem Beispiel die INVG - dem Unternehmen vor, was für eine Ausstattung die Busse besitzen müssen, welche Linien befahren werden und im Regelfall auch, welcher Bustyp zum Einsatz kommen sollte.
    Abweichungen hiervon sind zulässig, allerdings nur dann, wenn sie auch im Interesse der INVG wären. So glaube ich kaum, dass die INVG einem Unternehmen Schwierigkeiten bereitet, wenn es einmal ohne Anweisung "von oben" anstelle des völlig überfüllten Solobusses einen Gelenkbus auf Linie schickt. Sollte die Entscheidung allerdings eher schaden als nutzen, so liegt das Recht auf Sanktionierung sicherlich unbestritten bei der INVG.


    So, nachdem das klar gestellt ist, will ich wieder ne saubere Diskussion. Und Ärger bitte vermeiden! ;)

    [SIGPIC][/SIGPIC]


    <marquee> Hier könnte Ihre Werbung stehen! Rufen sie an unter: ELF - ACHT - DREI -DREI - Zweimal die DRÖLF!! :D </marquee>

  • die Sanktionen von denen der Gabriel spricht müssen aber vertraglich festgelegt sein (siehe Wirtschfts-LK) und dass es Ärger gegeben hätte wäre mir auch neu.
    So, mal was zum Thema: Beim Stempfl gibts keinerlei Vorgaben die den eingesetzten Bus betreffen, also kann ich mir des auch net bei den andern Unternehmen vorstellen. Da würde auch des Beispiel oben dafür sprechen ;)

    "Ich glaube, du glaubst nur, du glaubst es nicht. Aber wir beide wissen, dass du's weißt!"Zaphod Beeblebrox

  • die Sanktionen von denen der Gabriel spricht müssen aber vertraglich festgelegt sein (siehe Wirtschfts-LK) und dass es Ärger gegeben hätte wäre mir auch neu.
    So, mal was zum Thema: Beim Stempfl gibts keinerlei Vorgaben die den eingesetzten Bus betreffen, also kann ich mir des auch net bei den andern Unternehmen vorstellen. Da würde auch des Beispiel oben dafür sprechen ;)


    Ja, aber bei Stempfl ist es ja eigentlich auch egal, weil Stempfl zu 90% Solos haben ;)