Streifenticket - kein Hinweis zur Benutzung?

  • Hallo!


    Bin neu hier und hoffe, dass ich auch nicht ins falsche Unterforum poste.


    Ich hoffe auf Hilfe anderer User hier zu meinem Fall.


    Ich bin nicht aus der Stadt sondern pendle erst seit kurzem wegen neuer Arbeit Richtung Westpark. Fahre dazu immer mit dem Bus zum Kindinger Bahnhof, dort nach Ingolstadt Nord und hinterher nochmal mit dem Bus gen Westpark.


    Da ich immer recht früh losfahren muss, bleibt mir oft viel Zeit.. da habe ich an der Bushaltestelle am Rathaus den Ticketautomaten entdeckt und sah, dass es dieses sogenannte 12-Streifenticket gibt. Details zur Nutzung stehen beim Kauf ja nie dort, nur konnte ich mich erinnern andere Leute dabei gesehen zu haben, wie sie eben solches Ticket im Bus abwerten.


    Nun hab ich angenommen, dass 12 Streifen eben für 12 Fahrten gleichstehen. Immerhin ist das ja so getrennt und es war für mich unmissverständlich, dass ich auch 12 Fahrten entwerten müsste. Nach 3 Fahrten in einer Kontrolle zeige ich ruhigen Gewissens mein Streifenticket und werde ohne Kommentar nach meinem Ausweis gefragt. Keine Erklärung, nur den Ausweis wollte der Herr haben und verzog sich gleich zum Kollegen um seinen Wisch auszufüllen. Mit einem Überweisungsbeleg in Höhe von 40 Euro kommt er zurück und drückt mir ihn in die Hand, erst nach direktem Nachfragen erklärt er, dass ich falsch entwertet habe, ohne weiter darauf einzugehen....


    Nun trifft dem Fahrkontrolleur ja auch nicht unbedingt die Schuld, aber ich tat schwer dabei meine Wut zu halten und hab erstmal nur geschluckt. Doch ich will das nicht so hinnehmen!
    Ich achte bei jeder Fahrt im Zug und im Bus darauf ein Ticket bei mir zu haben und nicht schwarz zu fahren und zahle ohnehin viele Hundert Euro im Monat dafür und muss nun zusätzlich 40 Euro zahlen?


    Mir geht es nur um diese einzige Frage:
    Woher sollte ich denn wissen, dass ich mehrere Streifen entwerten sollte? Weder beim Kauf am Automaten noch auf dem Ticket selbst stehen irgendwelche Details zur Nutzung.
    Ich fühl mich wirklich zu unrecht bestraft. Natürlich sagt man "Unwissen schützt vor Strafe nicht" doch ist es beim bestraften Autofahrer so, dass er das 30er-Schild NICHT beachtet hat, es ihm aber bei der Fahrt gezeigt wird.
    Nun, wo sollte ich beim Kauf des Tickets oder bei der Nutzung des Tickets (oder auch im Besitz des Tickets!) wissen, wie man es korrekt nutzt? Man überlässt den Fahrgast dabei anzunehmen, 12 Streifen stellten 12 Fahrten dar!


    Das mir das am Freitag passiert ist, habe ich vor morgen mich in der Kupferstraße bei der INVG (oder welche Gesellschaft auch immer diese Kontrollen macht) zu beschweren.


    Meint ihr, ich habe eine Chance?



    Wie gesagt, ich finde es einfach ungerecht. Es gibt keinen Aushang, keine Information, keinen einzigen Hinweis dazu, wie ich meinen Streifen zu entwerten habe. Deswegen finde ich es auch nicht richtig bestraft zu werden für etwas, was ich auf normalen Wege nicht erfahren kann! Spätestens auf dem Streifenticket selbst (oder beim Kauf!) müsste es doch was dazu geben, aber man wird nur im Dunklen stehen gelassen.



    Sorry, dass ich mich so auslasse, aber ich kann es mir kaum leisten Schwarz zu fahren ...

    • Offizieller Beitrag

    Also ich finde es nicht schlimm, das sich jemand aufregt. Ich selbst, habe eine Schüler Jahreskarte. Aber ich habe ein mal gesehen, das ein Kontrolleur eine Alten Dame gezeigt hat. Wie man ein Streifenticket abstempelt. Ich finde das auch eine Unverschämtheit. Und finde auch das man, Bei den Haltestellen Zeigen soll, per Aushänge wie man Streifenkarten abstempelt.

  • grundsätzlich hst du mal recht dass die kontrolleure in INgolstadt zeimlich unfreundlich sind.
    aber es hängt an jeder Haltestelle ein Aushang, auf dem u.a auch die Anzahl der streifen steht, die du entwerten musst. Bei der INVG kannst du dich mal beschweren, aber ich glaub nicht, dass die das groß interressiert (is immer so).
    es is so, dass du von der stadt oder nordbahnhof zum westpark 3 streifen pro fahrt entwerten musst

  • Also, so wie du diesen Fall schilderst, ist das eigentlich mehr oder weniger unverschämt von der INVG. Dem Kunden muss in jedem Fall die Benutzungsordnung vorliegen, zumindest die von gekauften Ticket. In Regensburg beispielsweise steht auf jedem Ticket diese "Anleitung" drauf, auch Mitnahme-Regelung und Übertragbarkeit.


    Dass allerdings überhaupt nirgends auch nur irgendein Hinweis beim Kauf oder auf dem Ticket steht, ist für mich ungeheuerlich fahrlässig. Man stelle sich vor, das passiert auch anderen Busnutzern, die dann in ihrem Ärger wieder auf ihr eigenes Auto umsteigen und somit der INVG den Rücken kehren, und eben genau DAS sollte verhindert werden.


    Ich, an deiner Stelle, würde zunächst einmal schriftlich einen Widerspruch plus Stellungnahme bei der INVG einreichen. Sollten die darauf nicht eingehen, dann gäbs 2 Möglichkeiten: Entweder man geht an die Öffentlichkeit (TV, Radio, Presse etc.), um andere drauf hinzuweisen (oder Negativwerbung zu machen, wie man's sieht), oder (sofern es für dich bezahlbar ist bzw. du eine Rechtsschutz-Versicherung hast) gerichtlich dagegen vorgehen. Es kann doch nicht sein, dass man immer eine Kopie der allg. Beförderungsbestimmungen dabei haben muss, um sein Ticket richtig einzusetzen.


    P.S.:Aushänge sind da auch nicht das Gelbe vom Ei, denn die verblassen gerne mal und am Ende ist man wiederum schuldlos angesch**sen.

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  • erstens sind die aushänge eingeschweißt (was du aber in regensburg nicht wissen kannst:))
    zweitens find ich die idee mit radio etc ein bisschenü bertrieben weil es sind ja bloß 40 euro das is ja nicht die welt aber gefallen lassen muss man sich das wirklich nicht

  • ja beschwerdem dich bei der INVG
    Weil am Samstag hocke ich eineinhalbstunden neber einer Frau am ZOB und warte dass der 20er Ringsee kommt ja ich werd mich jetzt mal bei der INVG beschwerden ....

  • ich glaub nicht dass bescweren so viel bringt
    ich hab n paar mal mitbekommen wei mit so beschwerden umgegangen wird deswegen kann ich ds jetz mal so behaupten:eek:

  • Na, wenn Beschwerden nicht fruchten, dann an die Presse gehen und Druck auf die INVG machen. Macht man doch bei anderen Dingen genauso und ist ein legitimer Weg, der obendrein nix kostet.

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  • Ja, aber nur mal so, die INVG Geschäftszentrale is in der Dollstraße 7! Nur mal so, mit du nicht in die Kupferstraße läufst!
    So, beschwerden fruchten so ziemlich nie und nirgends! Irgendwann rennt dann einer zum DK und sagt einem was und das wird dann immer gleich als Leserbrief auf eine Ganze Seite gedruckt, ist so! Ja aber dennoch, meine beschwerden haben Gefruchtet! Jetzt fahren auf der Linie 60 um 7.14 am Klinikum nur noch normale KOM´s statt 15-m-Bussen!:D

  • Danke für die vielen Antworten!


    Das hat mich dazu gebracht etwas weiter zu gehen und auf die Seite der Verbraucherzentrale zu schauen und - siehe da! es findet sich sogar ohne Nachfrage direkt etwas zu meinem Problem:



    Unfreiwillige Schwarzfahrer: Auch mit falschem Ticket kann´s teuer werden


    Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne (entwerteten) Fahrschein erwischt wird, muss in der Regel 40 Euro zahlen. Doch auch Fahrgäste, die wegen eines defekten Fahrkartenautomaten ohne Ticket unterwegs sind oder die nur eine falsche Fahrkarte haben, werden bei einer Kontrolle oft zur Kasse gebeten. Das ist nicht immer rechtens. Wer das „Schwarzfahren" nicht zu verantworten hat, muss nicht zahlen.


    [...]


    Ungültige Fahrkarten
    Fahrgäste, die von einem Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens falsch informiert worden und deshalb mit einem unzureichenden Fahrschein unterwegs sind, müssen dafür nicht einstehen. Die Falschauskunft hat der Betroffene allerdings nachzuweisen, z.B. in dem er den Namen des Mitarbeiters vorsorglich notiert. Auch ein falsches Automatenticket - das z.B. für eine andere Tarifzone oder einen anderen Zug gilt - geht bei sehr undurchsichtigen Tarifbedingungen oder schwer bedienbaren Fahrkartenautomaten nicht zu Lasten des Reisenden.


    [...]
    Einspruch erheben
    Wer meint, zu Unrecht mit dem erhöhten Beförderungsentgelt belastet worden zu sein, sollte beim Verkehrsunternehmen Einspruch erheben und diesen auch begründen. Wird der Einspruch abgewiesen, können Betroffene vor Gericht ziehen. Aufgrund des Prozessrisikos empfiehlt sich die gerichtliche Auseinandersetzung allerdings nur bei einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung.


    http://www.verbraucherzentrale…76830249/link418181A.html





    Das kann auf der anderen Seite also auch heißen, dass ich diese Tarifbestimmungen hätt lesen sollen. Und wenn die an der Bushaltestelle hängen, wo ich das Ticket gekauft habe, zieh ich wohl auch den Kürzeren, hm?

  • nehm ich an
    du kannst dich mal beschweren aber ich glaub wie gesagt nicht dass das was bringt
    und ein prozess sowies die da drin schreiben is iwie übertrieben, es sin eigtl ja bloß 40 euro das kann man ja noch verkraften

  • Hier geht's eher ums Prinzip als um das Geld, wenn ich Dynax richtig verstehe ;)
    Und ich wette drauf, er ist nicht der erste, dem das (ungerechtfertigterweise) passiert.

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  • Hab heute nochmal die Automaten angesehen... beim Kauf eines Streifentickets steht da "Gültig nur: Mit Entwertung". Nichts weiter.


    Nur bin ich zur GSS gegangen und es war ne mehr oder weniger freundliche Frau da aber die hielt mich für blöder als einem recht ist.


    Sie erzählt mir so oft dass Leute die Zonen doch auch mal begreifen müssen und das man das so oft im Radio usw gesagt hat doch was zum Teufel hat das mit meinem Fall zu tun, ich bin doch ohnehin nur in einer Zone gefahren.


    Und dann schaut sie mein Streifenticket an und sagt, ich habe doch Glück gehabt, weil ich ja sonst 120 Euro zahlen müsste, da ich drei mal falsch entwertet habe.
    Wie dumm ist sie oder für wie dumm hält sie mich? Das kann man wohl kaum ernst meinen, spätestens bei der ersten Kontrolle wird mans wohl besser wissen und nicht nochmal falsch entwerten :rolleyes: Musst mich oft halten weil die soviel Stuss erzählt hat.


    Nur hatte sie in einem Punkt recht und zwar, dass an jeder Haltestelle steht wie viele Streifen man für welche Fahrt entwerten muss... nennt sich Tarifübersicht. Naja, hab ich nicht gesehen.... und ich denke das reicht für die INVG sich aus der Sache rauszureden.


    Pech gehabt.---

  • Das hab ich natürlich auch direkt nach der Kontrolle begriffen doch ich wollte nicht hinnehmen dass ich dazu nicht keine Erklärung beim Kauf am Automaten erhalten habe und auch keine Tarifbestimmungen (wie's ja aufm Ticket stand - "Es gelten die Tarifbestimmungen") gefunden hab. Stattdessen eben die TarifÜBERSICHT.. aber darauf hab ich nicht geachtet.


    Schlimm, finds schon heftig dass man 40 Euro zahlt so als ob man schwarz gefahren sei und das obschon ich ehrlich fahren wollte. Kann man nix machen, ärger mich trotzdem.